MIETBEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

– Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie Ihren Führerschein, Personalausweis oder Reisepass vorlegen und sicherstellen, dass keines der Dokumente abgelaufen ist.
– Der Kunde muss eine gültige Kreditkarte (VISA, MasterCard oder AMEX) als Garantie für die Anmietung auf den Namen der Person vorlegen, die als Hauptfahrer eingetragen ist.
– Das Mindestalter für Fahrer beträgt 23 Jahre. Die Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren oder Fahrer, die seit weniger als 4 Jahren im Besitz eines Führerscheins sind, müssen eine zusätzliche Versicherungsgebühr von 5 € pro Tag zahlen (mindestens 15 € und höchstens 50 € pro Vertrag). Die Gültigkeit des Führerscheins liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN, der gegenüber den Behörden allein für die Untauglichkeit des Führerscheins verantwortlich ist.
– Bei Miami Car Hire gibt es keine Altersobergrenze für die Anmietung. Fahrer ab 75 Jahren müssen jedoch unsere Versicherung für Senioren abschließen (5 € pro Tag, mindestens 15 € und höchstens 50 €).
– Die Reservierung einer Fahrzeugkategorie oder -gruppe berechtigt den Mieter nicht dazu, eine bestimmte Marke oder ein bestimmtes Modell zu wählen. Miami Movilidad S.L., im Folgenden MIAMI genannt, behält sich das Recht vor, ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb der vom Kunden reservierten Gruppe zuzuweisen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

IM MIETPREIS INBEGRIFFEN
– Persönlicher Service. Lieferung und Abholung auf dem Parkplatz des Terminals.
– Lieferung und Abholung in unserem Büro in Fuengirola.
– Kostenlose Lieferung und Abholung auf dem Parkplatz des Flughafenterminals von Málaga und des Bahnhofs María Zambrano (AVE)   zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.
– Unbegrenzte Kilometerzahl*.
*Wenn Sie vorhaben, viele Kilometer zu fahren, beachten Sie bitte, dass Sie vor Erreichen von 2.000 km zu einem unserer Büros zurückkehren und den Wagen wechseln müssen. Wenn Sie die Grenze von 2.000 km überschreiten, ohne den Wagen zu wechseln, wird eine Strafe von 1 € pro Kilometer erhoben.
– Mehrwertsteuer, Steuern und lokale Gebühren.
– Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
– 24-Stunden-Pannenhilfe (ADA ASSISTANCE. Tel: 914 131 044) – (NORTHGATE ASSISTANCE. Tel: 902 419 000) – (OCCIDENT ASSISTANCE. Tel: 917 838 838).
– Erster zusätzlicher Fahrer.

NICHT IM MIETPREIS ENTHALTEN
– Aufpreis für die nächtliche Anlieferung oder Abholung des Fahrzeugs:
– Zwischen 6:30 Uhr und 6:59 Uhr wird ein Aufpreis von 25 € erhoben.
– Zwischen 7:00 Uhr und 7:59 Uhr wird ein Aufpreis von 15 € erhoben.
– Zwischen 8:00 Uhr und 8:59 Uhr wird ein Aufpreis von 10 € erhoben.
– Zwischen 21:00 Uhr und 21:59 Uhr wird ein Aufpreis von 10 € erhoben.
– Zwischen 22:00 Uhr und 22:59 Uhr wird ein Aufpreis von 15 € erhoben.
– Zwischen 23:00 Uhr und 23:59 Uhr wird ein Aufpreis von 20 € erhoben.
– Zwischen 12:00 Uhr und 12:59 Uhr wird ein Aufpreis von 25 € erhoben.
– Zwischen 1:00 Uhr und 6:29 Uhr wird ein Aufpreis von 30 € erhoben.
– Für die Anlieferung oder Abholung von Fahrzeugen an anderen Orten als dem Flughafen, dem Bahnhof María Zambrano oder unserem Büro in Fuengirola wird ein Mindestaufschlag von 20 € berechnet.
– Zuschlag für die Abwicklung am Kreuzfahrtterminal Málaga: Für die Fahrzeugübergabe wird eine Gebühr von 15 € und für die Fahrzeugabholung an diesem Standort eine Gebühr von 15 € erhoben.
– Zusätzlicher zweiter Fahrer: €4 pro Tag. (Minimum €12 und Maximum €44 pro Vertrag).
– GPS-Navigator: 4 € pro Tag (mindestens 12 € und höchstens 50 € pro Vertrag).
– Kindersicherheitssysteme: Maxi Cossi, Kindersitze und Sitzerhöhungen.

DER EINBAU IN DAS FAHRZEUG LIEGT IMMER IN DER VERANTWORTUNG DES KUNDEN.
– Kindersitze der Gruppe 0: 6 € pro Tag und Sitz (maximal 72 € pro Vertrag).
– Kindersitze: 3 € pro Tag und Sitz (maximal 45 € pro Vertrag).
– ISOFIX-Babysitze, Gruppe 1/2/3, von 9 bis 36 kg: 6 € pro Tag und Sitz (maximal 72 € pro Vertrag).
– Sitzerhöhungen: 2 € pro Tag und Sitzerhöhung (maximal 24 € pro Vertrag).
– ISOFIX-Kindersitze: 3 € pro Tag pro Kindersitz (maximal 36 € pro Vertrag).
-Verlust von Dokumenten (im Wert von 30 €), Werkzeug und Zubehör.
– Versicherungsschutz und Unterstützung außerhalb des spanischen Festlands.
Unsere Fahrzeuge sind nicht für Fahrten außerhalb des spanischen Festlandes zugelassen. Wenn Sie nach Gibraltar und/oder Portugal fahren möchten, benötigen Sie eine ausdrückliche Genehmigung aus MIAMI und müssen eine zusätzliche Versicherung in Höhe von 6 € pro Tag der Anmietung bezahlen (mindestens 40 € und höchstens 90 € pro Vertrag). Andernfalls wird der Vertrag ungültig, ebenso wie die Versicherung und die Pannenhilfe.

VERSICHERUNG
MIAMI bietet zwei Arten von Versicherungen an:
1. Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung: bietet eine obligatorische und ergänzende Haftpflichtversicherung, Rechtsverteidigung und Schadensersatzansprüche für Schäden und Personenschäden, einen Teilschutz für Schäden am Fahrzeug und eine kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe. Die maximale Selbstbeteiligung hängt von der Gruppe des gemieteten Fahrzeugs ab:
– Gruppe 500, A, C. – 500 €
– Gruppe 500C, F, P, CL. – 600 €
– Gruppe 50CA, DA, CLA, EA. – 700 €
– Gruppe E, EAH, FA, SUV, SUA. – 800 €
– Gruppe HA, SUA2. – 900 €
– Gruppe J. – 1000 €
– Gruppe JLA. – €1200
Der Kunde muss bei Anmietung des Fahrzeugs eine Kaution als Garantie für die Selbstbeteiligung hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs automatisch zurückerstattet, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird in demselben Zustand zurückgegeben, in dem es abgeholt wurde, und ohne neue Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind. Sie können die Hinterlegung einer Kaution vermeiden, indem Sie eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen.
MIAMI behält sich das Recht vor, die Selbstbeteiligung zur Deckung von Schäden am Fahrzeug zu verwenden, die nicht durch die von Miami Car Hire angebotene Versicherung abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist der Kunde nicht nur für die Zahlung der Reparaturkosten des Fahrzeugs verantwortlich, sondern auch für alle anderen Ausgaben und Kosten, die durch den Schaden entstehen, wie z.B. Transport- und/oder Stilllegungskosten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bestimmte Schäden nicht versichert sind: Verlust von Schlüsseln, Schäden am Unterboden, an der Kupplung, Schäden am Radio/CD-Player oder an der Polsterung, Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verlust oder Diebstahl von Autoteilen (z. B. Ersatzreifen, Warnweste, V16-Warndreieck usw.), Schäden, die nicht in einem Unfallbericht aufgeführt sind.
Vollkaskoversicherung OHNE Selbstbeteiligung: bietet eine obligatorische und ergänzende Haftpflichtversicherung, Rechtsverteidigung und Schadensersatzansprüche bei Schäden und Personenschäden, Schutz vor Schäden am Fahrzeug ohne Selbstbeteiligung, kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe, Fenster und Glas, Schlösser, Reifenschäden und Reifenpannen.
Bei dieser Art von Versicherung ist keine Kaution als Garantie erforderlich.
Der Betrag, der für die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zu zahlen ist, variiert je nach Gruppe des gemieteten Fahrzeugs:
– Gruppe 500, A, C. – 7 € pro Tag (mindestens 30 € und höchstens 100 € pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe 500C, F, P, CL. – 8 € pro Tag (mindestens 40 € und höchstens 110 € pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe 50CA, DA, CLA, EA. – 9 € pro Tag (mindestens 50 € und höchstens 120 € pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe E, EAH, FA, SUV, SUA. – €10 pro Tag (mindestens €60 und höchstens €130 pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe HA, SUA2. – €11 pro Tag (mindestens €70 und höchstens €150 pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe J. – €12 pro Tag (mindestens €80 und höchstens €170 pro Vertrag oder Monat).
– Gruppe JLA. – €14 pro Tag (mindestens €100 und höchstens €190 pro Vertrag oder Monat).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bestimmte Schäden nicht versichert sind: Verlust von Schlüsseln, Schäden am Unterboden, an der Kupplung, Schäden am Radio/CD-Player oder an der Polsterung, Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugteilen (z. B. Ersatzreifen, Warnweste, V16-Warndreieck usw.), Schäden, die nicht in einem Unfallbericht aufgeführt sind.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Mit diesem Vertrag mietet Miami Movilidad S.L., mit der Steuernummer B92151927 und Sitz in C/ Emilio Hurtado, 10. 29004 Málaga, das auf der Vorderseite des Vertrags beschriebene Fahrzeug an die als Fahrer und Zahler angegebene Person (im Folgenden „Kunde“) zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen (im Folgenden „Vertrag“). Mit Ihrer Unterschrift auf der Vorderseite des Vertrages bestätigen Sie, dass Sie alle hier aufgeführten Bedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.

ZWECK DES VERTRAGES
Der Kunde erkennt an, dass er das Fahrzeug so erhält, wie es im Vertrag beschrieben ist, sauber und in einem ordnungsgemäßen Wartungs- und Betriebszustand für seine einwandfreie Nutzung.
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zu erhalten und zu pflegen, es in Übereinstimmung mit den Normen der Straßenverkehrsordnung sowie den in diesem Vertrag vorgesehenen zu fahren und zu nutzen.

VERTRAGSDAUER
Die Mietdauer entspricht der im Vertrag angegebenen Zeitspanne, die das Datum und die Uhrzeit der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs enthält. Der Miettag ist ein Zeitraum von 24 Stunden ab dem Beginn der Anmietung. Für die Rückgabe gilt eine Nachfrist von 2 Stunden, nach deren Ablauf der Betrag für einen vollen Miettag berechnet wird.
Wenn der Kunde beschließt, die Miete vor dem im Vertrag angegebenen Datum zu beenden, hat er keinen Anspruch auf Erstattung für die Tage, an denen er das Fahrzeug nicht genutzt hat.
Die Miete gilt erst dann als beendet, wenn das Fahrzeug und die Schlüssel bei den Mitarbeitern von MIAMI eingegangen sind.

NUTZUNG DES FAHRZEUGS
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem guten Zustand zu halten und unbeschadet der Verpflichtungen, die sich aus anderen Klauseln dieses Vertrags ergeben, das Fahrzeug mit Sorgfalt zu nutzen und zu fahren und dabei das Verkehrs-, Kraftfahrzeugverkehrs- und Straßensicherheitsgesetz sowie andere geltende Bestimmungen zu beachten. Schäden am Fahrzeug, die durch die fahrlässige Nichtbeachtung von Verkehrsschildern verursacht werden, sind nicht versichert.
Das Fahrzeug ist zu Sicherheits- und Kontrollzwecken mit einem GPS-Geolokalisierungssystem ausgestattet, dessen Einbau und Nutzung der Mieter anerkennt und akzeptiert. Die so gewonnenen Daten werden mit den Mitteln, Speicherkriterien, Kommunikationsmitteln und Rechten auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung des Datenschutzes verarbeitet, für die der Vermieter verantwortlich ist.

RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug muss zu dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt an die Niederlassung zurückgegeben werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und von MIAMI mindestens 24 Stunden im Voraus bestätigt.
Das Fahrzeug muss vom Kunden in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es geliefert wurde, zusammen mit allen Dokumenten, Zusatzgeräten, Reifen, Werkzeugen und Zubehör.

SONDER- ODER AUSSERGEWÖHNLICHE REINIGUNG
Die Kosten, die durch die Rückgabe des Fahrzeugs in einem Zustand entstehen, der eine Sonderreinigung oder die Einschaltung eines externen Reinigungsunternehmens zur Durchführung einer außerordentlichen Reinigung erfordert, werden mit mindestens 50 € und maximal der Gesamtzahl der Stunden berechnet, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den Zustand vor der Auslieferung zu versetzen.
Der Kunde darf keine technischen Merkmale des Fahrzeugs verändern: Schlüssel, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör, oder Änderungen am Aussehen und/oder der Innenausstattung des Fahrzeugs vornehmen. Sollte dies der Fall sein, trägt der Kunde alle Kosten, die für die Rückführung des Fahrzeugs in seinen ursprünglichen Zustand erforderlich sind.

NICHT-RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Für den Fall, dass Sie 1) das Fahrzeug zu einem anderen Datum und einer anderen Uhrzeit als im Vertrag festgelegt zurückgeben 2) das Fahrzeug an einem anderen Ort als im Vertrag angegeben zurückgeben oder stehen lassen, stellt MIAMI Ihnen den vereinbarten Preis pro Tag zuzüglich eines Aufschlags von 100% und der Kosten für Fahrt, Transport, Abschleppwagen usw. in Rechnung.
Der Mietvertrag gilt erst dann als beendet, wenn das Fahrzeug und die Schlüssel bei den Mitarbeitern von MIAMI eingegangen sind.
MIAMI behält sich das Recht vor, im Falle des Verlusts oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen.

VERTRAGSVERLÄNGERUNG
Der Kunde ist verpflichtet, den Wagen zu dem im Vertrag angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit zurückzugeben. Wenn der Kunde den Mietvertrag verlängern möchte, muss er dies persönlich in einem der Büros in MIAMI oder per E-Mail mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Vertrags tun. Kann der Vertrag aufgrund mangelnder Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder aus einem anderen Grund nicht verlängert werden, muss der Kunde das Fahrzeug am vorgesehenen Datum und zur vorgesehenen Uhrzeit zurückgeben.
Wenn der Kunde eine Verlängerung beantragt, kann MIAMI vom Kunden verlangen, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, wodurch der bestehende Vertrag beendet wird und sich möglicherweise die finanziellen Bedingungen ändern.
In jedem Fall kann der als Kaution hinterlegte Betrag für eine Verlängerung verwendet werden. Eine einseitige Verlängerung durch den Kunden gilt als unbefugte Nutzung des Fahrzeugs im Hinblick auf die Haftung des Kunden für etwaige Schäden am Fahrzeug, die Versicherung verliert ihre Gültigkeit und wird bei den zuständigen Behörden als Unterschlagung angezeigt.

ZAHLUNGEN
Alle Dienstleistungen müssen im Voraus bezahlt werden. MIAMI kann eine Kaution als Garantie dafür verlangen, dass das Fahrzeug an dem im Mietvertrag vereinbarten Datum und zu der vereinbarten Uhrzeit zurückgegeben wird.
Im Falle eines Schadens oder der Nichterfüllung einer der vom Kunden übernommenen Zahlungsverpflichtungen behält MIAMI den als Kaution gezahlten Betrag bis zu dem Betrag ein, der zur vollständigen Begleichung der Schuld erforderlich ist. Diese Kaution dient unter keinen Umständen als Zahlung für die Verlängerung des Mietvertrags.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Kunde eine gültige Kreditkarte als Zahlungsmittel vorlegen. Die Karte muss der Person gehören, die auf dem Mietvertrag als Hauptfahrer angegeben ist.

STORNIERUNGS- ODER ÄNDERUNGSPOLITIK
Die Stornierung oder Änderung einer Reservierung ist kostenlos, außer in den folgenden Fällen:
– Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vom Kunden gewählten Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 50 €.
– Stornierung in der Weihnachtszeit, in der Osterwoche und in den Monaten Juli, August und September: weniger als 5 Tage vor Beginn des vom Kunden gewählten Mietzeitraums beträgt die Vertragsstrafe 30% des Gesamtpreises der Reservierung, mit einem Mindestbetrag von 50 € und einem Höchstbetrag von 200 €.
Sobald das geplante Abholdatum und die geplante Abholzeit erreicht sind, kann die Reservierung nicht mehr storniert werden. Das bedeutet, dass in diesem Fall 100% des für die Reservierung gezahlten Betrags verfallen.

MIAMI kann die Reservierung jederzeit aufgrund von höherer Gewalt stornieren. Ebenso behält sich MIAMI das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn der Kunde zuvor gegen den Mietvertrag verstoßen hat, einschließlich der Nichtzahlung fälliger Beträge für frühere Anmietungen, an denen der Kunde, der die Reservierung vorgenommen hat, der Mieter und/oder der Fahrer des Fahrzeugs, der an dem unterzeichneten Mietvertrag beteiligt war, beteiligt war.
Ebenso kann MIAMI Reservierungen stornieren, die von Kunden vorgenommen wurden, die sich gegenüber dem Personal von MIAMI unangemessen verhalten oder verhalten haben, die betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen von MIAMI begangen haben oder von denen bekannt ist, dass sie eine ungesetzliche oder illegale Handlung begangen haben. In diesem Fall erstattet MIAMI den vollen Betrag der Reservierung, wenn sie dies für angemessen hält.

VERSICHERUNG
Nur der Mieter oder die von MIAMI ausdrücklich akzeptierten Fahrer sind durch die Versicherungspolice abgedeckt:
1) Die Versicherungspolice deckt die obligatorische Haftpflicht und Schäden an Dritten gemäß der geltenden spanischen Gesetzgebung ab.
2) Der Mieter erklärt sich mit dieser Police einverstanden und verpflichtet sich, deren Bedingungen einzuhalten. Darüber hinaus verpflichtet er sich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft des Vermieters im Falle eines Unfalls während der Laufzeit dieses Vertrages zu schützen und verpflichtet sich insbesondere:
a) MIAMI innerhalb von 48 Stunden über jeden Unfall, Diebstahl oder Brand, auch wenn dieser nur teilweise ist, sowie die Polizeibehörden über jede Körperverletzung, jeden Diebstahl oder Raub zu informieren.
b) Halten Sie in Ihrer Erklärung die Umstände, den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls, die Namen und Adressen der Zeugen, den Namen und die Adresse des Fahrzeugeigentümers, das Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Fahrzeugs fest.

c) Fügen Sie dieser Erklärung gegebenenfalls Berichte der Polizei, der Guardia Civil oder des Gerichts bei.
d) Diskutieren Sie unter keinen Umständen über die Haftung, schließen Sie keine Kompromisse oder vereinbaren Sie nichts mit Dritten bezüglich des Unfalls.
3) Im Falle eines Unfalls ist der Mieter für eine Selbstbeteiligung gemäß dem aktuellen Tarif in Bezug auf den Schaden am Fahrzeug verantwortlich. Diese Selbstbeteiligung kann entfallen, wenn Sie zu Beginn der Anmietung eine zusätzliche Versicherung abschließen, deren Kosten je nach Gruppe des gemieteten Fahrzeugs variieren.
4) Die Garantie gilt nicht für Kleidung oder andere transportierte Gegenstände.
5) Die Versicherung gilt nur für die Dauer der Anmietung gemäß dem vorliegenden Vertrag. Nach Beendigung dieses Vertrages lehnt MIAMI jede Verantwortung für Unfälle oder Schäden ab, die der Mieter verursacht und für die er allein verantwortlich ist, es sei denn, MIAMI verlängert diese ausdrücklich.
6) Die Versicherung deckt keinen Fahrer, der nicht im Besitz eines gültigen und aktuellen Führerscheins ist. Wenn sich der Fahrer aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderen Ursachen nicht in einem normalen Zustand befindet, haften der Mieter und der Fahrer gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die MIAMI entstehen können.

7) MIAMI lehnt jede Verantwortung für Unfälle mit Dritten oder Schäden am Fahrzeug ab, die vom Mieter während der Mietzeit verursacht werden, wenn der Mieter MIAMI absichtlich falsche Angaben zu seiner Identität, seiner Adresse oder der Gültigkeit seines Führerscheins macht; in diesem Fall ist die Versicherung nicht gültig.

UNFALL
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, MIAMI jeden Unfall unverzüglich zu melden und alle Briefe, Vorladungen oder Benachrichtigungen, die sich auf diesen Unfall beziehen, unverzüglich weiterzuleiten und mit MIAMI und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung und Abwehr von Ansprüchen oder Klagen voll zu kooperieren.

Zum Zeitpunkt des Unfalls oder Vorfalls ergreift der Mieter die folgenden Maßnahmen:
a) Erkennen Sie die Verantwortung für das Ereignis nicht an und greifen Sie nicht vor.
b) Holen Sie vollständige Informationen über die andere Partei ein, die zusammen mit den Einzelheiten des Unfalls (wie er sich ereignet hat, Ort, Datum, Uhrzeit usw.) unverzüglich an MIAMI zu übermitteln sind, im Falle eines schweren Unfalls auch telefonisch.
c) Informieren Sie unverzüglich die Behörden, wenn die andere Partei schuld ist.

REPARATUREN, SCHMIEREN, ÖLE
Reparaturen im Falle einer mechanischen Panne (ausgenommen solche, die durch Fahrlässigkeit, Inkompetenz und/oder Misshandlung durch den Fahrer verursacht wurden) sowie Ölwechsel und Schmierung werden in MIAMI-Werkstätten kostenlos durchgeführt. Müssen sie in anderen Werkstätten durchgeführt werden, werden dem Mieter die Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.
Im Falle einer Panne, bei der die Reparatur in einer anderen Werkstatt als der von MIAMI durchgeführt wird, muss der Mieter jedoch unbedingt eine vorherige Genehmigung von MIAMI einholen, wenn die Kosten 10 Euro übersteigen.

HAFTUNG
MIAMI haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch ein unvorhersehbares oder unerwartetes mechanisches Versagen des Mietfahrzeugs verursacht werden, obwohl alle angemessenen Vorkehrungen getroffen wurden, um ein mechanisches Versagen zu verhindern.

NICHTABHOLUNG DES FAHRZEUGS DURCH DEN KUNDEN
MIAMI hält das Fahrzeug und die Bedingungen der Reservierung für den Kunden bis zu 2 Stunden nach der in der Reservierung vereinbarten Zeit bereit. Nach diesem Zeitraum garantiert MIAMI nicht mehr für die Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder die Bedingungen der Reservierung. Wenn Sie das Fahrzeug nicht innerhalb der angegebenen Frist abholen, verlieren Sie den gesamten für die Reservierung gezahlten Betrag.

KRAFTSTOFFPOLITIK
WIR VERPFLICHTEN UNS NICHT ZUM TUNKELN.
Der Kunde muss das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgeben, die sich zu Beginn der Mietdauer im Fahrzeug befand.

FEHLERHAFTE VERWENDUNG DES FAHRZEUGS
– Der Kunde muss das Fahrzeug in optimalem Zustand halten und es jederzeit gewissenhaft gemäß den Gesetzen und Vorschriften verwenden, um jede Situation zu vermeiden, die das Fahrzeug beschädigen könnte.
– Der Kunde darf nicht zulassen, dass das Fahrzeug von einer anderen als der im Vertrag autorisierten Person gefahren wird. Andernfalls haftet der Kunde direkt für alle Schäden am Fahrzeug, die in dieser Situation von Dritten verursacht werden.
– Die Fahrzeuge sind mit einem V16-Notsignalgerät ausgestattet. Wenn Sie das Gerät in schlechtem Zustand zurückgeben oder es nicht zurückgeben, fallen für den Mieter Kosten in Höhe von 50 € an.

– Die missbräuchliche Nutzung des Fahrzeugs umfasst unter anderem die folgenden Beispiele:
– Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulanzien oder ähnlichen Substanzen oder in einem Zustand eingeschränkter Fahrtauglichkeit, wie z.B. Müdigkeit oder Krankheit, oder Zulassen des Führens des Fahrzeugs durch eine Person unter solchen Umständen.
– Rücksichtsloses Fahren und/oder Fahren entgegen den Verkehrsregeln.
– Nutzung des Fahrzeugs für illegale Zwecke.
– Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
– Beförderung von mehr Personen als vom Fahrzeughersteller angegeben oder gesetzlich erlaubt.
– Verwendung des Fahrzeugs zum Bewegen, Schieben oder Abschleppen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder Gegenständen.
– Fahren an Orten, die nicht für den Verkehr geeignet sind, wie Strände, Waldwege, unbefestigte Straßen usw.
– Die Nutzung des Fahrzeugs zur Teilnahme an Wettbewerben, Wettkämpfen, Schulungen oder Tests der Widerstandsfähigkeit von Materialien, Ausrüstung oder Automobilprodukten.
– Verwendung von Kraftstoff, der sich in Qualität oder Eigenschaften von dem unterscheidet, der vom Hersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp angegeben ist. (Die Gebühr für Falschbetankung beträgt mindestens 700 €, abhängig von der endgültigen Menge, dem Motortyp, dem Fahrzeugtyp und dem von der Werkstatt in Rechnung gestellten Betrag).

– Das Fahrzeug falsch parken oder es unverschlossen lassen, wenn es nicht benutzt wird. – Das Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten und das Fahrzeug beschädigen.
– Manipulation oder Veränderung des Kilometerzählers des Fahrzeugs.
– Manipulation oder Veränderung des GPS-Ortungssystems.

Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung wird als Missbrauch der Vereinbarung ausgelegt. In diesem Fall haftet der Kunde für alle am Fahrzeug verursachten Schäden und ist verpflichtet, alle entstandenen Kosten zu tragen. Im Falle eines Rechtsstreits trägt der Kunde alle Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, aber seine Aussage und Anwesenheit vor Gericht ist verfahrensrechtlich nicht erforderlich.

VERKEHRSBÜSSE
Der Kunde ist in vollem Umfang und absolut verantwortlich für alle Bußgelder, Strafen oder andere Maßnahmen, die gegen das gemietete Fahrzeug aufgrund der unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs verhängt werden.
MIAMI ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden mitzuteilen, die während des Mietzeitraums ein Bußgeld erhalten, und berechnet dem Kunden eine Verwaltungsgebühr von 35 € für diesen Service, wenn wir ein Bußgeld erhalten. Diese Gebühr beinhaltet nicht die Zahlung des Bußgeldes, die der Kunde nach Erhalt des Bußgeldbescheids per Post an seine Heimatadresse direkt an die Behörden entrichten muss.

FÜHRERSCHEIN
Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der für das Fahren in Spanien zugelassen ist. Der Kunde muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins sein.
Der Kunde ist direkt für den Nachweis der Gültigkeit des Führerscheins verantwortlich und trägt gegenüber den Behörden die alleinige Verantwortung für die Untauglichkeit des besagten Führerscheins.

ZUSÄTZLICHE FAHRER
Alle Kunden und/oder autorisierten Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag mit dem Kunden und den geltenden Gesetzen ergeben.

KÜNDIGUNGSRECHT
MIAMI behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung des Kunden vorzeitig zu kündigen, und zwar in folgenden Fällen:
– Bei Erhalt von Informationen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen.
– MIAMI weist nach, dass der Kunde gegen den Vertrag verstößt.
– Der Kunde hat das Fahrzeug missbräuchlich verwendet.

PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
MIAMI haftet nicht für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
Schäden jeglicher Art, die dem Vermieter durch schwerwiegende Verstöße gegen die in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ festgelegten Bedingungen und/oder durch eine andere als die vom Mieter vereinbarte Nutzung entstehen, berechtigen den Vermieter, dem Mieter das Fahrzeug zu entziehen und die daraus resultierenden Beträge gemäß dem Verfahren und den Kriterien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen und zu berechnen.

GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Mieter und MIAMI sind die Verbrauchergerichte oder die Gerichte des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt wird, zuständig.