Voorwaarden

MIETBEDINGUNGEN FĂśR FAHRZEUGE

– Bei der Abholung des Fahrzeugs mĂĽssen Sie Ihren FĂĽhrerschein, Personalausweis oder Reisepass vorlegen und sicherstellen, dass alle Dokumente nicht abgelaufen sind.

– Der Kunde muss eine gĂĽltige Kreditkarte (VISA, MasterCard oder AMEX) als Garantie fĂĽr die Anmietung auf den Namen der Person vorlegen, die als Hauptfahrer eingetragen ist.

– Das Mindestalter des Fahrers beträgt 23 Jahre. Die Fahrer mĂĽssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz ihres FĂĽhrerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren oder Fahrer mit einem FĂĽhrerschein, der weniger als 4 Jahre alt ist, mĂĽssen eine zusätzliche VersicherungsgebĂĽhr von 5 Euro pro Tag zahlen (mindestens 15 Euro und höchstens 50 Euro pro Vertrag). FĂĽr die GĂĽltigkeit des FĂĽhrerscheins ist allein der KUNDE verantwortlich, und der KUNDE haftet gegenĂĽber den Behörden allein fĂĽr die Unzulänglichkeit des FĂĽhrerscheins.

– Die Reservierung einer Fahrzeugkategorie oder -gruppe gibt dem Mieter keinen Anspruch auf die Wahl einer bestimmten Marke oder eines bestimmten Modells. Miami Car Hire behält sich das Recht vor, je nach VerfĂĽgbarkeit ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb der vom Kunden gebuchten Gruppe zuzuweisen.

DER MIETPREIS BEINHALTET

Persönlicher Service. Anlieferung und Abholung auf dem Terminalparkplatz.

– Lieferung und Abholung in unserem BĂĽro in Fuengirola.

– Kostenlose Zustellung und Abholung auf dem Parkplatz des Flughafens Malaga, am Bahnhof MarĂ­a Zambrano (AVE) und an der Kreuzfahrtstation Malaga von 09.00 bis 21.00 Uhr.

– Unbegrenzte Kilometerzahl.

– Mehrwertsteuer, Steuern und lokale Steuern.

– Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.

– 24-Stunden-Pannenhilfe (LINEA DIRECTA ASISTENCIA. Tel: 900 100 120) – (NORTHGATE ASISTENCIA. Tel: 902 419 000) – (EUROP ASSISTANCE. Tel: 902 197 779).

– Erster zusätzlicher Fahrer.

NICHT IM MIETPREIS ENTHALTEN

– Zuschlag fĂĽr die Anlieferung oder Abholung des Fahrzeugs bei Nacht:

• Zwischen 06:30 und 06:59 Uhr wird ein Zuschlag von 25€ erhoben

• Zwischen 07:00 und 07:59 Uhr wird ein Zuschlag von 15€ erhoben

• Zwischen 08:00 und 08:59 Uhr wird ein Zuschlag von 10€ erhoben

• Zwischen 21:00 und 21:59 Uhr wird ein Zuschlag von 10€ erhoben

• Zwischen 22:00 und 22:59 Uhr wird ein Zuschlag von 15€ erhoben

• Zwischen 23:00 und 23:59 Uhr wird ein Zuschlag von 20€ erhoben

• Zwischen 00:00 und 00:59 Uhr wird ein Zuschlag von 25€ erhoben

• Zwischen 01:00 und 06:29 Uhr wird ein Zuschlag von 30€ erhoben

Für die Anlieferung oder Abholung von Fahrzeugen an anderen Orten als dem Flughafen, dem Bahnhof Maria Zambrano oder der Station für Kreuzfahrtschiffe in Málaga wird ein Mindestzuschlag von 20 Euro erhoben.

– Dritter zusätzlicher Fahrer: 4 Euro pro Tag (mindestens 12 Euro und höchstens 44 Euro pro Vertrag).

– Kindersicherheitssysteme: Maxi Cossi, Kindersitze und Sitzerhöhungen.

DER EINBAU IN DAS FAHRZEUG LIEGT IMMER IN DER VERANTWORTUNG DES KUNDEN.

• Kindersitze Gruppe 0 (Maxi Cossi): 6 Euro pro Tag für jeden Sitz (maximal 72 Euro pro Vertrag).

• Kinderwagen: 3 Euro pro Tag pro Kinderwagen (maximal 45 Euro pro Vertrag).

• ISOFIX Kindersitze, Gruppe 1/2/3, von 9 bis 36 kg: 6 Euro pro Tag für jeden Sitz (maximal 72 Euro pro Vertrag).

• Aufzüge: 2 Euro pro Tag und Aufzug (maximal 24 Euro pro Vertrag).

• ISOFIX-Kindersitze: 3 Euro pro Tag pro Kindersitz (maximal 36 Euro pro Vertrag).

– GPS-Navigator: 4 Euro pro Tag (mindestens 12 Euro und höchstens 50 Euro pro

Vertrag).

– Versicherungsschutz und UnterstĂĽtzung auĂźerhalb des spanischen Festlandes. Unsere Fahrzeuge sind nicht fĂĽr Fahrten auĂźerhalb des spanischen Festlandes zugelassen. Wenn Sie nach Gibraltar und/oder Portugal reisen möchten, benötigen Sie eine ausdrĂĽckliche Genehmigung von Miami Car Hire und zahlen eine zusätzliche Versicherung von 6 Euro pro Tag der Anmietung (mindestens 40 Euro und höchstens 90 Euro pro Vertrag). Andernfalls wird der Vertrag ungĂĽltig, ebenso wie die Versicherung und die Pannenhilfe.

VERSICHERUNG

Miami Car Hire bietet zwei Arten von Versicherungen an:

1. die Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung: bietet Deckung für die obligatorische und ergänzende Haftpflicht, Rechtsschutz und Schadensersatzansprüche bei Schäden und Personenunfällen, teilweisen Schutz gegen Schäden an der Integrität des Fahrzeugs, kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe. Der Höchstbetrag der zu zahlenden Selbstbeteiligung ist je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlich hoch:

• Gruppe 500, A, B C, DA, BA. – 500€

• Gruppe 500C, E, EA, F, P, CL, L, CA. – 600€

• Gruppe 50CA, GL, GLA, H, PL, S, SU, SUA, MOKA, M, T, TA. – 700€

• Gruppe HA, SUAH, R, RA. – 900€

• Gruppe J, K. – 1000€

• Gruppe JLA, KLA. – 1200€

Der Kunde muss bei der Anmietung des Fahrzeugs eine Kaution als Garantie für die Selbstbeteiligung hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs automatisch zurückerstattet, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird in demselben Zustand zurückgegeben, in dem es abgeholt wurde, und ohne weitere Schäden, die während des Mietzeitraums verursacht wurden. Sie können eine Kaution vermeiden, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Miami Car Hire kann die Selbstbeteiligung zur Deckung von Schäden am Fahrzeug verwenden, die nicht durch die von Miami Car Hire angebotene Versicherung gedeckt sind, wobei der Kunde nicht nur für die Kosten der Reparatur des Fahrzeugs, sondern auch für alle anderen Kosten und Ausgaben haftet, die sich aus dem Schaden ergeben, wie z. B. die Kosten für den Transport und/oder die Stilllegung des Fahrzeugs.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bestimmte Schäden von keiner Versicherung abgedeckt werden: Verlust von Schlüsseln, Schäden am Unterboden, an der Kupplung, Schäden am Radio-CD oder an der Polsterung, Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verlust oder Diebstahl von Autoteilen (z. B. Reserverad, reflektierende Weste usw.), alle Schäden, die nicht in einem Unfallbericht erscheinen.

Vollkaskoversicherung OHNE Selbstbeteiligung: bietet Deckung für die obligatorische und ergänzende Haftpflicht, Rechtsschutz und Ansprüche bei Schäden und Personenunfällen, Schutz gegen Schäden an der Integrität des Fahrzeugs ohne Selbstbeteiligung, kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe, Fenster und Glas, Schlösser, Reifenschäden und Reifenpannen.

Bei dieser Art von Versicherung ist keine Kaution als Garantie erforderlich. Der Betrag, der fĂĽr die Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung zu zahlen ist, variiert je nach Gruppe des gemieteten Fahrzeugs:

• Gruppe 500, A, B, C, D, DA, BA. – 7€ pro Tag (mindestens 30€ und höchstens 100€ pro Vertrag oder Monat).

• Gruppe 500C, E, EA, F, P, CL, L, CA. – 8€ pro Tag (mindestens 40€ und höchstens 110€ pro Vertrag oder Monat).

• Gruppe 50CA, GL, GLA, H, PL, S, SUA, SU, MOKA, M, T, TA. – 9€ pro Tag (mindestens 50€ und höchstens 120€ pro Vertrag oder Monat).

• Gruppe HA, SUAH, R, RA. – 11€ pro Tag (mindestens 70€ und höchstens 150€ pro Vertrag oder Monat).

• Gruppe J, K. – 12€ pro Tag (mindestens 80€ und höchstens 170€ pro Vertrag oder Monat)

• Gruppe JLA, KLA. – 14€ pro Tag (mindestens 100€ und höchstens 190€ pro Vertrag oder Monat).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bestimmte Schäden von keiner Versicherung abgedeckt werden: Verlust von Schlüsseln, Schäden am Unterboden, an der Kupplung, Schäden am Radio-CD oder an der Polsterung, Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verlust oder Diebstahl von Autoteilen (z. B. Reserverad, reflektierende Weste usw.), alle Schäden, die nicht in einem Unfallbericht erscheinen.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Kraft dieses Vertrages wird Miami Car Hire S.L. mit CIF. B92151927 mit Sitz in C/ Emilio Hurtado, 10, 29004 Málaga, vermietet das auf der Vorderseite des Vertrages beschriebene Fahrzeug an die als Fahrer und Zahler angegebene Person (im Folgenden Kunde genannt) zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen (im Folgenden Vertrag genannt). Mit Ihrer Unterschrift auf der Vorderseite der Vereinbarung bestätigen Sie, dass Sie alle Bedingungen und Konditionen gelesen haben und ihnen zustimmen.

VERTRAGSGEGENSTAND

Der Kunde erkennt an, dass er das Fahrzeug wie im Vertrag beschrieben, sauber und in einem ordnungsgemäßen Wartungs- und Betriebszustand für seine perfekte Nutzung erhält.

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zu bewahren und zu warten, es zu fahren und es unter Einhaltung der Normen der StraĂźenverkehrsordnung sowie der in diesem Vertrag vorgesehenen Normen zu benutzen.

LAUFZEIT DES VERTRAGES

Die Dauer der Anmietung richtet sich nach den Angaben im Vertrag, in dem Datum und Uhrzeit der Ăśbergabe und RĂĽckgabe des Fahrzeugs festgelegt sind. Der Miettag ist ein Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns. FĂĽr die RĂĽckgabe wird eine Spanne von 2 Stunden angesetzt, danach wird der Betrag fĂĽr einen ganzen Tag berechnet.

Wenn der Kunde beschlieĂźt, die Anmietung vor dem im Vertrag festgelegten Datum zu beenden, hat er keinen Anspruch auf RĂĽckerstattung fĂĽr die Tage, an denen das Auto nicht benutzt wurde.

Der Mietvertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn das Fahrzeug und die FahrzeugschlĂĽssel bei den Mitarbeitern von Miami Car Hire eingegangen sind.

NUTZUNG DES FAHRZEUGS

Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten und unbeschadet der Verpflichtungen, die sich aus anderen Klauseln dieses Vertrages ergeben können, zu Das Fahrzeug mit Sorgfalt zu benutzen und zu führen und dabei das Gesetz über den Verkehr, den Kraftfahrzeugverkehr und die Straßenverkehrssicherheit sowie andere geltende Vorschriften zu beachten. Schäden am Fahrzeug, die durch fahrlässige Nichtbeachtung der Verkehrszeichen verursacht werden, sind nicht versichert.

RĂśCKGABE DES FAHRZEUGS

Die Rückgabe des Fahrzeugs muss in der Niederlassung und zu dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt erfolgen, es sei denn, dies wurde von Miami Car Hire mindestens 24 Stunden im Voraus bestätigt.

Das Fahrzeug ist vom Kunden in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert wurde, zusammen mit allen Dokumenten, Zusatzausrüstungen, Reifen, Werkzeugen und Zubehör.

SONDER- ODER AUSSERGEWÖHNLICHE REINIGUNG: Die Kosten, die sich aus der Rückgabe des Fahrzeugs in einem Zustand ergeben, der eine Sonderreinigung oder die Einschaltung eines Reinigungsunternehmens, das eine außerordentliche Reinigung durchführt, erfordert, werden mit einem Mindestbetrag von 50 € und maximal der Gesamtzahl der Stunden berechnet, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den Zustand vor der Übergabe des Fahrzeugs zu versetzen.

Der Kunde darf keine Änderungen an den technischen Merkmalen des Fahrzeugs vornehmen: Schlüssel, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör sowie Änderungen am Aussehen und/oder der Innenausstattung des Fahrzeugs. In diesem Fall hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

DAS FAHRZEUG NICHT ZURĂśCKZUGEBEN

FĂĽr den Fall, dass Sie 1) das Fahrzeug an einem anderen Datum und zu einer anderen Uhrzeit als im Vertrag angegeben zurĂĽckgeben, 2) das Fahrzeug an einem anderen Ort als im Vertrag angegeben zurĂĽckgeben oder abstellen, berechnet Ihnen Miami Car Hire den vereinbarten Preis pro Tag zuzĂĽglich eines Aufschlags von 100 % sowie die Kosten fĂĽr Fahrt, Transport, Abschleppen usw.

Der Mietvertrag gilt erst dann als beendet, wenn das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel bei den Mitarbeitern von Miami Car Hire eingegangen sind. Miami Car Hire behält sich das Recht vor, im Falle des Verlusts oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen.

VERLĂ„NGERUNG DES VERTRAGS

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug an dem im Vertrag angegebenen Datum und zu der dort angegebenen Uhrzeit zurückzugeben. Wenn der Kunde den Mietvertrag verlängern möchte, muss er dies persönlich in einem der Büros von Miami Car Hire oder per E-Mail mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Vertrags tun. Wenn der Vertrag aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden kann, muss der Kunde das Fahrzeug zum angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit zurückgeben.

Bei der Beantragung einer Verlängerung kann Miami Car Hire vom Kunden verlangen, einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, wodurch der bestehende Vertrag beendet wird, und kann die finanziellen Bedingungen ändern. In jedem Fall kann der als Sicherheit hinterlegte Betrag für eine Verlängerung verwendet werden. Eine einseitige erlängerung durch den Kunden wird im Hinblick auf die Haftung des Kunden für Schäden am Fahrzeug als unbefugte Nutzung des Fahrzeugs betrachtet, die Versicherung verliert ihre Gültigkeit und wird bei den zuständigen Behörden als Unterschlagung angezeigt.

ZAHLUNGEN

Miami Car Hire erfordert, dass alle Dienstleistungen im Voraus bezahlt werden und kann eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs an dem im Mietvertrag festgelegten Datum und zur vereinbarten Zeit in Anspruch nehmen.

Im Falle eines Schadens oder der Nichteinhaltung einer der vom Kunden übernommenen Zahlungsverpflichtungen behält Miami Car Hire den gezahlten Betrag als Kaution bis zu dem Betrag ein, der zur vollständigen Begleichung der Schuld erforderlich ist. Diese Kaution dient in keinem Fall als Zahlung für die Verlängerung des Mietvertrags.

Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Kunde eine gültige Kreditkarte als Zahlungsmittel vorlegen. Die Karte muss der Person gehören, die im Mietvertrag als Hauptfahrer angegeben ist.

STORNIERUNGS- ODER Ă„NDERUNGSBEDINGUNGEN

Die Stornierung oder Änderung einer Reservierung ist kostenlos, außer in den folgenden Fällen:

– Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vom Kunden gewählten Mietbeginn beträgt die StornogebĂĽhr 30€.

– Stornierung zu Weihnachten, Ostern und in den Monaten Juli, August und September: weniger als 5 Tage vor dem vom Kunden gewählten Mietbeginn beträgt die Vertragsstrafe 15 % des Gesamtpreises der Buchung, mit einem Minimum von 30€ und einem Maximum von 150€.

Sobald das vorgesehene Datum und die vorgesehene Uhrzeit der Abholung erreicht sind, kann die Buchung nicht mehr storniert werden, und im Falle einer Stornierung werden 100% des fĂĽr die Buchung gezahlten Betrags einbehalten.

Miami Car Hire kann die Reservierung jederzeit aufgrund von höherer Gewalt stornieren. Ebenso behält sich Miami Car Hire das Recht vor, die Reservierung zu stornieren, wenn der Kunde gegen den Mietvertrag verstoßen hat, einschließlich der Nichtbezahlung fälliger Beträge für frühere Anmietungen, an denen der Kunde beteiligt war, der gleiche Mieter und/oder Fahrer des Fahrzeugs, die Teil des unterzeichneten Mietvertrags waren.

Ebenso kann Miami Car Hire die Reservierungen von Kunden stornieren, die ein unangemessenes Verhalten gegenüber dem Personal von Miami Car Hire an den Tag legen oder an den Tag gelegt haben, betrügerische Handlungen mit den Fahrzeugen von Miami Car Hire begangen haben oder Kenntnis von der Begehung einer unerlaubten oder illegalen Handlung haben. In diesem Fall erstattet Miami Car Hire den gesamten Buchungsbetrag, wenn es dies für angemessen hält.

NICHTABHOLUNG DES FAHRZEUGS DURCH DEN KUNDEN. Miami Car Hire stellt dem Kunden das Fahrzeug und die Bedingungen der Reservierung bis 2 Stunden nach der in der Reservierung vereinbarten Zeit zur VerfĂĽgung. Nach Ablauf dieser Frist ĂĽbernimmt Miami Car Hire keine Garantie mehr fĂĽr die VerfĂĽgbarkeit des Fahrzeugs oder die Bedingungen der Reservierung. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, wird der gesamte fĂĽr die Reservierung gezahlte Betrag einbehalten.

KRAFTSTOFFPOLITIK

WIR BERECHNEN KEINE KOSTEN FĂśR DAS TANKEN.

Der Kunde muss das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurĂĽckgeben, die sich zu Beginn der Mietzeit im Fahrzeug befand.

FAHRZEUGMISSBRAUCH

– Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in optimalem Zustand zu halten und es jederzeit sorgfältig und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu benutzen, um jede Situation zu vermeiden, die das Fahrzeug beschädigen könnte.

– Der Kunde darf nicht zulassen, dass das Fahrzeug von einer anderen als der vertraglich zugelassenen Person gefahren wird. Andernfalls haftet der Kunde in diesem Fall unmittelbar fĂĽr Schäden am Fahrzeug, die von Dritten verursacht werden.

– Die missbräuchliche Verwendung des Fahrzeugs umfasst unter anderem die folgenden Fälle, die beispielhaft genannt werden: • FĂĽhren des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, Stimulanzien oder ähnlichen Substanzen oder in einem Zustand verminderter FahrtĂĽchtigkeit, z. B. aufgrund von MĂĽdigkeit oder Krankheit, oder Zulassen, dass das Fahrzeug von einer Person gefĂĽhrt wird, die sich in einem solchen Zustand befindet.

• Rücksichtsloses Fahren und/oder Fahren unter Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften.

• Die Verwendung des Fahrzeugs für illegale Zwecke.

• Die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.

• Beförderung von mehr Fahrgästen als vom Fahrzeughersteller angegeben oder gesetzlich erlaubt.

• Die Verwendung des Fahrzeugs zum Bewegen, Schieben oder Ziehen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder Gegenstände.

• Fahren an Orten, die für den Verkehr nicht geeignet sind, wie Strände, Waldwege, unbefestigte Straßen usw.

• Verwendung des Fahrzeugs für die Teilnahme an Wettkämpfen, Wettbewerben, Schulungen, Prüfungen der Festigkeit von Materialien, Ausrüstungen oder Automobilprodukten.

• Verwendung von Kraftstoffen oder Kraftstoffqualitäten oder -eigenschaften, die sich von denjenigen unterscheiden, die für den vom Hersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp angegebenen Kraftstoff gelten (die Gebühr für eine Fehlbetankung beträgt mindestens 700€, abhängig von der endgültigen Menge des Motortyps, dem Fahrzeugtyp und dem von der Werkstatt in Rechnung gestellten Betrag).

• Falsches Abstellen des Fahrzeugs oder Unverschlossenheit, wenn es nicht benutzt wird.

• Das Zurücklassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen warden können und zu Schäden am Fahrzeug führen können.

• Änderung oder Modifizierung des Kilometerzählers des Fahrzeugs. Jeder Fall, in dem gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen wird, wird als Missbrauch des Vertrages ausgelegt; in diesem Fall haftet der Kunde für alle am Fahrzeug verursachten Schäden und ist verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu tragen.

Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme trägt der Kunde alle Kosten des Verfahrens, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, wobei er jedoch nicht verpflichtet ist, vor Gericht zu sprechen und anwesend zu sein.

VERKEHRSBĂśSSE

Der Kunde ist in vollem Umfang für alle Bußgelder, Strafen oder andere Maßnahmen verantwortlich, die gegen das gemietete Fahrzeug wegen unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs verhängt werden.

Miami Car Hire ist gesetzlich verpflichtet, den Behörden die Daten von Kunden mitzuteilen, die während des Mietzeitraums ein Bußgeld erhalten, und berechnet dem Kunden eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro, wenn wir ein Bußgeld erhalten. In dieser Gebühr ist die Zahlung des Bußgeldes nicht enthalten. Der Kunde muss das Bußgeld direkt an die Behörden zahlen, nachdem er den Bußgeldbescheid per Post an seine Wohnanschrift erhalten hat.

FĂśHRERSCHEIN

Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der zum Fahren in Spanien zugelassen ist. Der Kunde muss seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Lizenz sein. Der Kunde ist unmittelbar für den Nachweis der Gültigkeit der Lizenz verantwortlich und haftet gegenüber den Behörden allein für die Untauglichkeit der Lizenz.

ZUSATZFAHRER

Alle Kunden und/oder autorisierten Fahrer haften gesamtschuldnerisch fĂĽr alle Verpflichtungen, die sich aus dem Kundenvertrag und den geltenden Gesetzen ergeben.

WIDERRUFSRECHT

Miami Car Hire behält sich das Recht vor, den Vertrag in den folgenden Fällen vorzeitig, mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung für den Kunden zu kündigen:

-Bei Erhalt von Informationen, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, beweist Miami Car Hire, dass der Kunde gegen den Vertrag verstoßen hat.

– Der Kunde hat das Fahrzeug missbraucht.

MITARBEITER

Miami Car Hire ist nicht verantwortlich fĂĽr gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug. Schäden jeglicher Art, die dem Vermieter infolge eines schwerwiegenden VerstoĂźes gegen die in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ festgelegten Bedingungen und/oder aufgrund einer anderen als der vom Mieter vereinbarten Nutzung entstehen, berechtigen den Vermieter, dem Mieter das Fahrzeug zu entziehen und ihm die daraus resultierenden Beträge gemäß dem Verfahren und den Kriterien der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung zu stellen.